Elementarschadendeckung
Schutzbrief (z.B. Schlüsseldienst)
Rundumschutz für Ihren Sattel und Ihren Hausrat
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder durch Einbruchdiebstahl nie auszuschließen.
Unser Konzept geht aber noch einen Schritt weiter. Egal ob Glasversicherung, Elementarschadendeckung, Schutzbrief (z.B. Schlüsseldienst) oder das Zusatzpaket mit dem Einschluss polizeilich angezeigter Straftaten, kann alles abgesichert werden.
Feuer
Nutzwärmeschäden, Seng- und Schmor-, Rauch- oder Rußschäden gelten bis zur Versicherungssumme mitversichert.
Überspannungsschäden inklusive Folgeschäden an Gefriergut ebenso.
Deckungserweiterung:
Überspannungsschäden durch Blitz bis zur Versicherungssumme auch Folgeschäden an Gefriergut sowie an kühlpflichtigen Medikamenten.
Nutzwärmeschaden
Seng- und Schmor-, Rauch- und Rußschäden
Leitungswasser
Sturm und Hagel
Sturmschäden am Gebäude gelten ab Windstärke 8 versichert. Sturmschäden an Gegenständen im Freien auf dem versicherten Grundstück gelten bis 10.000 € mitversichert.
Einbruch-Diebstahl (inkl. Fahrraddiebstahl)
Professionelle Risikovoranfragen
Fahrraddiebstahl auch für E-Bikes gilt bis zur Versicherungssumme mitversichert. Die jeweiligen Sicherungsvorschriften sind zu beachten! Schlossänderungskosten bei einfachem Diebstahl von Schlüsseln gilt ebenfalls mitversichert.
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat (Sattelklausel)
Werden Sie Opfer einer Straftat, die polizeilich angezeigt wird (einfacher Diebstahl, Vandalismus) gilt dies bis 10.000 € mitversichert. Hierunter fällt auch der Diebstahl des Sattels oder der kompletten Reitausrüstung.
Deckungserweiterungen
Glasschäden, unbenannte Gefahren und Elementarschäden können Sie optional ebenfalls mitversichern.
Allgemeines zur Hausratversicherung
Zur Hausratversicherung gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Jeder bewegliche Gegenstand, von der Socke bis hin zum Fernseher gilt also als Hausrat.
Berechnung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich von Ihnen zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht.
Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.
Welche Kosten gelten versichert?
- Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
- Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
- Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.