Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten
Die Tätigkeit eines Reittherapeuten ist versicherungstechnisch nicht mit der eines Psychotherapeuten, Psychologen oder Pädagogen gleichzusetzen.
Die Tatsache, dass bei der Behandlung Pferde eingesetzt werden, stößt nicht nur bei den Krankenkassen oftmals auf Stirnrunzeln. Auch private Versicherungsunternehmen haben ihre Schwierigkeiten eine abgestimmte Betriebshaftpflichtversicherung anzubieten.
Um wirklich passgenauen Versicherungsschutz zu gestalten, ist es nötig sich mit der Gruppe der Reittherapeuten intensiv zu befassen und mit mehreren Versicherungsunternehmen die Details des Versicherungsschutzes zu verhandeln.
Günstiger Versicherungsschutz für Reittherapeuten:
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Grunddeckung Betriebshaftpflichtversicherung:
Beitragsfrei in der Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten eingeschlossen:
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- sehr umfassende Privathaftpflichtversicherung für den Reittherapeuten und dessen Familie
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Optional mitversicherbar:
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- Egal ob ausschließlich privat genutzt oder Therapiepferd, jedes weitere Pferd kostet nur: 4,96 € pro Monat je Pferd.
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- Hunde können für je 2,83 € monatlich eingeschlossen werden!
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Bei den Beiträgen handelt es sich um Monatsbeiträge für Reittherapeuten und Hippotherapeuten mit bis zu 4 Mitarbeitern inkl. der gesetzlichen Versicherungssteuer von 19%!
Die Beitragserhebung erfolgt quartalsweise, halbjährlich oder jährlich! Kein Ratenzuschlag! Gute Schadenquote vorausgesetzt.
Berechnungsbeispiele (Jahresbeiträge) zur ersten Orientierung finden Sie hier.
Die Besonderheiten unseres Deckungskonzeptes für Reittherapeuten
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- Keine generelle Selbstbeteiligung in der Grunddeckung
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- Einschluss von gewerblich genutzten Pferden (Therapie-Pferde) bereits ab 4,96 € monatlich pro Pferd möglich. Eine private Nutzung der Tiere ist automatisch mitversichert!
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- Für reittherapeutische Zwecke geliehene Pferde sind beitragfrei mitversichert:
- 1. Ihre Haftung als (gewerblicher) Tierhüter während der Reittherapie
- 2. Eine Tierhalterhaftung gilt subsidiär versichert.
- 3. Schäden an den geliehenen Pferden bis zu 20.000 €
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- Bis zu 4 Mitarbeiter beitragsfrei mitversichert
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Nutzen Sie unsere persönliche Beratung!
Gerne erstellen wir Ihnen Ihren individuellen Vorschlag zur Absicherung Ihrer Tätigkeit als Reittherapeut. Wir stehen Ihnen zur Verfügung:
Hintergrundinformationen zu unserem Sonderkonzept zur Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten
Warum bieten wir für Reittherapeuten immer eine Kombination auf Betriebshaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Pferdehalterhaftpflichtversicherung an?
Wir haben uns bewusst dazu entschieden die Betriebshaftpflichtversicherung des Reittherapeuten so zu gestalten, dass letztlich sämtliche Haftpflichtrisiken (privat und beruflich) in diesem Vertrag integriert werden können.
Dies hat für den Reittherapeuten mehrere Vorteile:
- keine Diskussion zwischen zwei Versicherern ob der Schaden während der gewerblichen Tätigkeit als Reittherapeut oder im Privatbereich aufgetreten ist.
- Durch die Bündelung mehrerer Haftpflichtrisiken konnten wir extreme Prämienreduzierungen erreichen.
- vereinfachte Verwaltung für den Reittherapeuten (alle Risiken in einer Police)
- gleich lautende Versicherungsbedingungen bei allen Pferden des Reittherapeuten
Warum legen wir Wert auf eine möglichst umfassende Tätigkeitsbeschreibung des Reittherapeuten?
Wir haben uns lange mit der Tätigkeit von Reittherapeuten befasst und mehrere praktizierende Reittherapeuten hierzu befragt und um deren Meinung gebeten. Insbesondere bei der Betriebsbeschreibung haben wir uns bei ihren Kollegen informiert.
Es ist wichtig, dass sämtliche Tätigkeiten, die sie als Reittherapeut durchführen auch versichert sind. Daher müssen diese Tätigkeiten umfassend und trotzdem möglichst abstrakt im Antrag genannt sein. Ist dies nicht der Fall, kann es im Schadenfall dazu kommen, dass der Versicherer den Versicherungsschutz mit folgender Argumentation verweigert: der Schaden ist bei einer Tätigkeit entstanden, die nicht der allgemeinen Tätigkeit eines Reittherapeuten zuzuordnen ist. Da Versicherungsschutz jedoch nur für Reittherapeuten und deren speziellen Tätigkeiten gilt, muss der Schaden nicht übernommen werden.
Die Reittherapie bzw. therapeutisches Reiten umfasst viele Bereiche und Therapieformen. Da her ist es sehr wichtig, dass die Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten diese Therapieformen auch umfasst.
In unserem Sonderkonzert für Reittherapeuten haben wir darauf geachtet, dass dies der Fall ist und mit den entsprechenden Versicherern im Versicherungsantrag folgende Tätigkeiten des Reittherapeuten sehr allgemein aufgeführt sind:
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten umfasst alle pädagogischen, psychologischen, psychotherapeutischen, rehabilitativen und sozialintegrativen Maßnahmen, die über das Medium Pferd umgesetzt werden. Also jegliche tiergestützte Therapie mit Pferden.
Klarstellend werden explizit genannt:
- Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren
- Hippotherapie (Einsatz der Pferde zur Physiotherapie bzw. Krankengymnastik)
- Reitunterricht für Behinderte als Sportart, usw.
Übrigens: Reitunterricht für Nichtbehinderte und nichtverhaltensauffällige Menschen gilt beitragsfrei mitversichert. Eine gesonderte Reitlehrerhaftpflichtversicherung wird also nicht benötigt!
Auf welche Details haben wir hinsichtlich des Versicherungsschutzes für die Pferde des Reittherapeuten geachtet?
Privat genutzte Pferde des Reittherapeuten
Im Normalfall werden Pferde über eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung versichert. Dies ist auch ausreichend, sofern die Pferde nur privat genutzt werden.
Bereits für einen Jahresbeitrag von 59,50 € inklusiv Versicherungssteuer pro Pferd sind Ihre privat genutzten Pferde umfassend abgesichert. Da wir den Versicherer spiegeln konnten, dass vor allem die Pferde eines Reittherapeuten in aller Regel sehr diszipliniert und ruhig sind, konnten wir sogar einen zusätzlichen Rabatt für alle Reittherapeuten verhandeln :
Sofern ausschließlich privat genutzte Pferde versichert werden, ist das erste privat genutzte Pferd des Reittherapeutin beitragsfrei mitversichert!
Gewerblich genutzte Pferde (Therapiepferde)
Da Sie als Reittherapeut jedoch im Normalfall gewerblich tätig sind und Ihre Pferde für diese gewerbliche Tätikeit nutzen, besteht kein Versicherungsschutz aus der privaten Tierhalterhaftpflichtversicherung. Eine gewerbliche Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist nun nötig.
Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten können wir dieses Risiko eines gewerblich genutzten Pferdes bzw. Therapiepferdes oder auch Schulpferdes unproblematisch einschließen.
Mit einem Jahresbeitrag von ebenfalls 59,50 € inklusiv Versicherungssteuer pro Therapiepferd, können wir hier eine sehr günstige Absicherung für Sie darstellen.
Auch hier gilt das erste Therapiepferd ist beitragsfrei in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mitversichert!
Wie wurde die Problematik der zur Reittherapie geliehenen Pferde gelöst?
Bei Reittherapeuten ist es durchaus üblich, dass fremde Pferde zur Therapie genutzt werden. Ob es nun das Pferd des Patienten ist, oder das eines befreundeten Reittherapeuten oder Vereines, der die Tiere für die Reittherapie zur Verfügung stellt: Die versicherungstechnische Problematik bleibt die gleiche und ist in den allermeisten Versicherungen nicht gelöst.
Grundsätzlich sind gemietete und geliehene Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und dies gilt auch für die meisten Haftpflichtversicherungen für Reittherapeuten.
In unseren Sonderkonzept für Reittherapeuten haben wir hier einen Einschluss verhandelt: Schäden an den zu reittherapeutischen Zwecken geliehenen Pferden sind bis zu einer Höchstentschädigung von 20.000 € beitragsfrei mitversichert.
Bei Übernahme des geliehenen Pferdes wird der Reittherapeut in aller Regel sogenannter "Tierhüter". Er ist also dafür verantwortlich, dass das Pferd keinen anderen schädigt. Was in einer Privathaftpflichtversicherung normalerweise unproblematisch mitversichert ist (Hüter fremder Tiere), ist in einer Betriebshaftpflichtversicherung nicht unbedingt eingeschlossen. Da wir um diese Problematik jedoch wissen, haben wir unsere Reittherapeutenversicherung entsprechend erweitert und diese Hüterhaftung für geliehene Pferde eingeschlossen.
Theoretisch kann sogar die Tierhalterhaftung vom Eigentümer des Pferdes auf den Reittherapeuten übergehen (das ist sehr unwahrscheinlich, aber prinzipiell denkbar). Auch diesen Fall haben wir in unserem Deckungskonzept subsidiär mitversichert.
Was muss der Entleiher des Pferdes beachten?
Der Entleiher des Pferdes ist in der Regel nach wie vor Tierhalter nach. Er haftet also auch, wenn das Pferd an den Reittherapeuten verliehen wurde. Da das Pferd beim Reittherapeuten evtl. gewerblich genutzt wird, muss dieser Umstand der Pferdehaftpflichtversicherung des Pferdeeigentümers angezeigt werden. In der Regel ist eine Umstellung auf einen gewerblichen Pferdehaltertarif (Therapiepferd) nötig. Da diese Lösung meist relativ teuer ist, bieten wir folgende Lösung an:
Inwiefern muss bei der Reittherapie eine Helm-, Sattel, oder Gebisspflicht beachtet werden?
Dies ist eine häufige Frage sämtlicher Pferdebesitzer, -behandler und anderer "Pferdeberufe" wie z.B. Reittherapeuten. Und wahrscheinlich ist es auch eine Frage bei der extrem große Unsicherheit herrscht.
Um das Thema richtig darzustellen, müssen mehrere Situationen geprüft werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier ein wenig in die "Tiefen der Versicherungssystematik steigen müssen". Wir haben versucht, den Sachverhalt möglichst auf das Wesentliche zu beschränken. Dies führt dazu, dass die Erläuterungen einfacher zu lesen und zu vertehen sind. Gleichzeitig wird es natürlich etwas "ungenauer". Jeder Jurist oder Haftpflichtversicherungs-Spezialist wird also weitere Punkte finden, die zu prüfen sind und die evlt. hier keine Beachtung gefunden haben. Dies bitten wir zu entschuldigen, allerdings wird uns jeder "Jura-Erfahrene" bestätigen, dass die komplexen Zusammenhänge nicht vollständig in wenigen Sätzen zu erläutern sind.
Vorab möchten wir jedoch klarstellen, dass wir dieses Thema für unsere Pferdebehandler umfassend geprüft haben und unserer Meinung nach keine Deckungslücken für die Therapie ohne Helm, Sattel, oder Gebiss bestehen.
Ein häufiges "Argument" ist der evtl. fahrlässige Umgang des Reittherapeuten. Ob es nun wirklich fahrlässig ist, oder sogar grob fahrlässig, wenn ein Reittherapeut die Therapie ohne Sattel, Gebiss, oder Helm durchführt, ist immer vom Einzelfall abhängig. Wir wissen nicht, wie ein Richter den konkreten Fall einschätzen würde.
Letzlich ist es aber auch für die Deckungsfrage der Betriebshaftpflichtversicherung des Reittherapeuten völlig egal. Denn die Betriebshaftpflicht des Reittherapeuten bietet ja genau für diese Fälle, in denen der Reittherapeut fahrlässig oder auch grob fahrlässig handelt, Versicherungsschutz. Solange der Schaden - in diesem Fall der Unfall - nicht vorsätzlich herbeigeführt wird, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz über unser Spezialkonzept für Reittherapeuten.
Nachdem die Versicherung festgestellt hat, dass der Reittherapeut grundsätzlich die Schuld am Unfall trägt (der Schaden also nicht für den Reittherapeuten abgewehrt werden kann), prüft jeder Versicherer, ob es in den allgemeinen Haftpflichtbedingungen einen Ausschluss gibt, der dazu führt, dass dem Reittherapeuten die Deckung verweigert werden kann. Einziger Fallstrick, den es hier geben könnte, wäre es, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung des Reitherapeuten gäbe, gegen die er verstoßen hat und die kausal mit dem Schaden zusammenhängt. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift müsste also zum Unfall geführt haben oder diesen maßgeblich verschlimmert haben. Eine derartige Vorschrift gibt es unseres Wissens nach in Deutschland nicht. Insofern greift dieser Ausschluss in den allgemeinen Haftpflichtbedingungen auch nicht. Bitte erkundigen Sie sich hierzu jedoch evtl. bei einem Fachwanalt, da es hier evtl. doch - zumindest landesspezifische Unterschiede geben könnte, die uns nicht bekannt sind.
Welche Bedeutung hat die Höhe der Versicherungssummen?
Die Versicherungssummen (wir bieten 3 Mio €, 5 Mio €, 10 Mio €) stellen die maximale Entschädigungshöhe einer Haftpflichtversicherung dar. Grundsätzlich empfehlen wir eine Versicherungssumme von mindestens 5 Mio €, da vorallem Personenschäden sehr rasch den 6-stelligen Bereich verlassen können.
Auch bei den Versicherungssummen konnten wir für Reittherapeuten einen weiteren Vorteil verhandeln: Eine Erhöhung der Versicherungssumme in der Betriebshaftpflichtversicherung des Reittherapeuten kostet zwar einen kleinen Zuschlag, aber gleichzeitig werden auch alle weiteren Deckungsbausteine (Privathaftpflichtversicherung, Pferdehalterhaftpflichtversicherungen und Hundehalterhaftpflichtversicherungen) auf die höhere Deckungssumme angepasst! Und dies ohne zusätzlichen Beitrag!
Weitere Berechnungsbeispiele zur Reittherapeutenversicherung:
Berechnungsbeispiele für die Betriebshaftpflichtversicherung von Reittherapeuten:
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3 Mio € Deckung
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5 Mio € Deckung
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10 Mio € Deckung
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Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten + Privathaftpflichtversicherung + Pferdehalterhaftpflichtversicherung für 1 privatgenutzes Pferd
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217,80 € |
277,32 € |
360,60 € |
Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten + Privathaftpflichtversicherung + Pferdehalterhaftpflichtversicherung für 2 privatgenutze Pferde
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277,32 € |
336,82 € |
420,12 € |
Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten + Privathaftpflichtversicherung + Pferdehalterhaftpflichtversicherung für 1 Therapiepferd
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217,80 € |
277,32 € |
360,60 € |
Betriebshaftpflichtversicherung für Reittherapeuten + Privathaftpflichtversicherung + Pferdehalterhaftpflichtversicherung für 2 Therapiepferde |
277,32 € |
336,82 € |
420,12 € |
Stand 2017/01 VR1