Die Knochenbruchklausel der Reiterunfallversicherung
Die "Knochenbruchklausel" ist eine optionale Erweiterung des Reiterschutzbriefes. Wir haben festgestellt, dass bereits ein Knochenbruch das Leben von Reitern stark beeinflussen kann und zusätzliche finanzielle Mittel benötigt werden.
Und sei es nur um eine Aushilfe zu engagieren, die sich um die Stallarbeit kümmert - eine Einmalzahlung bis zu 7.500 € ist eine willkommene Unterstützung nach einem Unfall. Auch wenn dieser "nur" mit einem Knochenbruch ausgegangen ist. Wenn Sie z.B. im Pferdebereich selbständig tätig sind, kann die Knochenbruchklausel auch einen Teil Ihres Einkommensausfalls darstellen.
Die Knochenbruchklausel wird nur von wenigen Versicherungen angeboten und ist mit nur 4,12 € pro Monat in unserem Sonderkonzept für Reiter sehr günstig versicherbar.
Bei Knochenbrüchen wird je Unfall folgende Versicherungssumme geleistet:

Insgesamt können pro Unfall maximal 7.500 € über die Knochenbruchklausel ausgezahlt werden.
Die Knochenbruchklausel kann nur für den Versicherungsnehmer vereinbart werden. Im Rahmen der Mitversicherung von Reitbeteiligungen ist dies nicht möglich.