Unfallrente in der Reiterunfallversicherung
Optional kann eine Rentenleistung in die Unfallversicherung für Reiter eingeschlossen werden.
Die Rentenleistung erfolgt dann zusätzlich zur Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeldern, usw. Bei schweren Unfällen mit hohen Invaliditätsgraden können damit also sehr hohe und dauerhafte Leistungen aus dem Reiter-Schutzbrief erzielt werden.
Die Besonderheit der Reiter-Unfall-Rente

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Mindestlaufzeit von 10 Jahren
Unfallrenten werden normalerweise nur so lange gezahlt, so lange der verunfallte Reiter (=versicherte Person) lebt. Verstirbt der Reiter also, werden keine weiteren Rentenzahlungen fällig.
Dies ist unproblematisch, wenn der Reiter nach dem Beginn der Rentenzahlung noch sehr lange lebt - er erhält dann ja noch über einen sehr langen Zeitraum Rentenleistungen. Was jedoch, wenn der Reiter sehr kurz nach der ersten Rentenzahlung verstirbt? Der Effektive Nutzen der Rente wäre nur sehr gering.
Daher haben wir mit dem Versicherer vereinbart, dass die Rentenzahlung mindestens 10 Jahre erfolgt. Unabhängig davon, ob der Reiter früher verstirbt.
Diese Mindestlaufzeit der Rente von 10 Jahren ist nur selten am Versicherungsmarkt zu finden.
Die Mindestlaufzeit der Reiter-Unfall-Rente in Zahlen
Bei einer Invalidität von über 50% und unter 90% erhält der verunfallte Reiter 500 € pro Monat. Da die Rente mindestens 10 Jahre lang bezahlt wird, werden also zusätzlich zu den anderen (Invaliditäts-) Leistungen mindestens:
- 60.000 € vom Versicherer geleistet
Bei einer Invalitiät von über 90% erhält der verunfallte Reiter 1.000 € pro Monat. Das bedeutet, dass allein aus der Reiter-Unfall-Rente mindestens
- 120.000 € vom Versicherer geleistet werden.
Hinzu kommen auch hier die weiteren Leistungen des Reiterschutzbriefes wie z.B. Invaliditätsleistung, Unfallkrankenhaustagegeld, Kosten für kosmetische Operationen, usw.
Wichtiger Hinweis für Reitbeteiligungen
Die Reiter-Unfall-Rente kann nicht für die Reitbeteiligungen vereinbart werden. Wenn Ihre Reitbeteiligungen Wert auf eine Reiter-Unfall-Rente legen, ist ein Abschluss eines eigenen Reiterschutzbriefes nötig. In diesem Fall, können die Reitbeteiligungen aber auch von allen anderen Erweiterungen (24-Stunden-Deckung, höhere Versicherungssummen, verbesserte Bedingungen, Einschlussmöglichkeit der Knochenbruchklausel, usw.) profitieren.