Reiseversicherungen
Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetretenwerden kann oder abgebrochen werden muss.
Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme aufwerfen. Denn im Ausland ist von der eigenen Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Erstellen Sie sich bei uns Ihr individuelles Reiseversicherungspaket
Auslandsreisekrankenversicherung
.JPG)
|
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten im Ausland aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland krank wird und medizinisch versorgt werden muss. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt jedoch keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. |

Wir setzen für unsere Kunden auf den umfangreichen Versicherungsschutz der Würzburger, der u.a. von der Stiftung Warentest mehrfach in Folge als Testsieger ausgezeichnet wurde. So auch im letzten Test 6/2012:
- weltweit gültig
- für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bei Reisen bis 56 Tage
- kein Selbstbehalt
- freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Notfall-Service: 24-Stunden-Hotline
- medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
- medizinischer Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
- weitere wichtige Leistungen

Die Beantragung dieser Versicherung ist unkompliziert über unseren direkten Zugang zum Versicherer möglich.
Gerne helfen wir Ihnen natürlich auch per Telefon. Rufen Sie uns hierzu einfach kurz unter 09201 / 7737 an! Wir sind Mo - Fr von 08:00 Uhr - 16:30 Uhr durchgehend für Sie erreichbar!
Weitere Absicherungen wie z.B. eine Auslandsreisekrankenversicherung für Gruppen ab 10 Personen, Auslandsreisen bis zu 365 Tage, oder Versicherungsschutz für Au-Pairs, usw. können Sie hier unproblematisch berechnen und beantragen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung

|
Frühbucher oder Familie mit kleinen Kindern müssen immer mit dem Unvorhergesehenen rechnen. Oft ist der Reiseantritt z.B. aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich. Die meisten Veranstalter verlangen in diesem Fall die Zahlung des vollen Reisepreises oder eines wesentlichen Teils davon als Stornogebühr. Hier hilft die Reiserücktrittskostenversicherung.
|

Sofern die Reise unzumutbar ist, erstattet der Versicherer die Rücktrittskosten. Unter anderem gelten regelmäßig die folgenden Ereignisse als nicht zumutbar:
- Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.Bsp. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
- Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.
- Wichtiger Hinweis: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung am Buchungstag oder Folgetag abgeschlossen wurde.
Reiseabbruch-Versicherung
 |
Die Reiserücktrittskostenversicherung kann um die Reiseabbruch-Versicherung erweitert werden. Diese bietet Versicherungsschutz während der Reise.
Versichert ist die nicht planmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund. D.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung. |
Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:
- Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.Bsp. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.
Reisegepäckversicherung
Versichert wird das Reisegepäck auf allen Urlaubsreisen, die nicht länger als 42 Tage dauern. Je nach Wert des Gepäcks werden 3 Stufen über unsere Onlinebeantragung angeboten:
- 3.000,-- Euro (business),
Reiseunfallversicherung

|
Die Reiseunfallversicherung schützt -zusätzlich zu den allgemein notwendigen privaten Versicherungen- bei einem Unfall und dessen möglichen wirtschaftlichen Folgen während einer Reise.
Wir raten jedoch dazu Ihre private (ständige) Unfallversicherung hinsichtlich der Höhe so zu gestalten, dass der Versicherungsschutz ausreichend ist und Sie nicht auf eine extra Reiseunfallversicherung angewiesen sind.
Eine Reiseunfallversicherung macht unserer Meinung nach nur in den wenigsten Fällen Sinn und wurde hier nur der Vollständigkeit halber mit aufgeführt. |
Stand: 07/2014 VR9